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Erfolgreich bei Haaranalyse


Immer wieder ist es bestimmten Führerscheinbehörden ein Anliegen die Betroffenen mittels Haaranalyse zu überwachen. Leistet man der Haaranalyse keine Folge, wird in der Regel der Führerschein entzogen. Zwar akzeptieren manche Behörden die Weigerung eine Haaranalyse abzugeben, andere bestehen jedoch vehement darauf. Nachdem die Gerichte die Frage der Zulässigkeit in zahlreichen Verfahren nicht aufgriffen, haben wir die bislang einzige Entscheidung erreicht.
Eine junge Frau hat zusammen mit uns den Kampf gegen die Behörden gewonnen!
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat ihr Recht gegeben. Nachdem sie – ohne ein Fahrzeug zu lenken – zu einer amtsärztlichen Untersuchung beordert wurde, lautete die Auflage Abstinenznachweise mittels Haaranalyse. Dagegen setzte sie sich zu Wehr und das Gericht gab ihr Recht. Haaranalyse sind sowohl aus datenschutzrechtlicher als auch aus grundrechtlicher Sicht bedenklich. Die junge Frau bekam umgehend den Führerschein retour. Zudem erreichten wir, dass die Republik Österreich für sämtliche Kosten aufkommen musste.

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